Wir handeln strikt nach klaren Grundsätzen.

"Die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen uns
 und unseren Kunden beruht auf klaren Grundsätzen, die sich in der
 Vergangenheit immer wieder bewährt haben ."


 MAR-Rating GmbH


 Allgemeine Grundsätze der MAR-Rating GmbH



Vertraulichkeit


Die MAR sichert dem Unternehmen strengste Vertraulichkeit sämtlicher Unterlagen und aller Tatsachen, von der
sie während der Tätigkeit Kenntnis gewonnen hat, zu. Die Pflicht besteht auch nach Beendigung
des Auftragsver-
hältnisses fort.



Neutralität und Unabhängigkeit

Die MAR-Rating GmbH und die angewendeten Verfahren & Methoden zeichnen sich durch Neutralität und Unab-
hängigkeit aus. MAR bewertet Unternehmen, gibt entsprechende Handlungsempfehlungen
zur Verbesserung der
Rating-Note, führt aber keine klassische Beratung durch.


Für die Zusammenfassung des Erhebungsergebnisses, dessen Beurteilung und Einstufung in die Ratingskala, wird
ein gesonderter Bearbeitungsschritt vorgenommen. Bei der Vornahme der
Beurteilung der Ergebnisse wird sicher-
gestellt, dass eine wie auch immer geartete
Einflussnahme Dritter ausgeschlossen ist.


Objektivität der Analysemethoden

Die MAR wendet nur solche Analyse-Methoden an, die die größtmögliche Objektivität sicherstellen. Dabei werden
quantitative und qualitative Verfahren entsprechend der Zweckmäßigkeit
nebeneinander eingesetzt. Die Unter-
nehmenszahlen werden auf der Basis von mindestens
drei Jahresabschlüssen beurteilt. Die Zukunfts- und Bran-
chen
bezogenheit des Ratings werden auf geeignete Weise sichergestellt.


Dokumentation und Erhebung

Die Erhebung im Rahmen der Analyse wird durch die MAR vollständig dokumentiert. Diese Dokumentation wird
zusammenmit Arbeitspapieren bzw. Dateien aufbewahrt und insbesondere
den für die Beurteilung zuständigen
Personen zugänglich gemacht.



Plausibilitätsprüfung, Vier-Augen-Prinzip

Die MAR sieht für die Durchführung der Erhebung und die anschließende Erarbeitung der Beurteilungsgrundlage
eine angemessene Plausibilitätsprüfung vor. Das ´Vier-Augen-Prinzip
ist durchgängig sichergestellt. Zudem wird
ein RatingKomitee eingesetzt.



Verwendung international anerkannter Ratingsymbole (AAA - D)

Das Ergebnis eines Ratings wird international anerkannt als das Urteil eines Analystenteams, das üblicherweise
in der international anerkannten Sprache der Ratingsymbole formuliert ist.
Die MAR verwendet internationale
Ratingsymbole, um die Vergleichbarkeit von Ratings bei
einem Unternehmen zu ermöglichen.


Branchenorientierung

Die sachgerechte Beurteilung eines Unternehmens und dessen Entwicklung sind in der Regel nur möglich, wenn
Branchenvergleichswerte angemessen im Rating berücksichtigt werden.
Die MAR beurteilt die Entwicklung der
Branche separat und das Ergebnis fließt in die Ratingnote ein.


 Auszug aus den Pflichten der Analysten



             Unparteilichkeit

Die Analysten haben sich insbesondere bei der Durchführung und Auswertung ihrer Erhebungen unparteiisch zu
verhalten. Sie haben ihre Tätigkeit zu versagen, wenn die Besorgnis der
Befangenheit bei der Durchführung eines
Auftrags besteht.



Persönliches Tätigwerden

Der Analyst wird im Rahmen der Erhebung persönlich und zum größten Teil vor Ort im Unternehmen tätig. Im Unter-
nehmen und bei den Organen des Auftraggebers tritt der Analyst stets persönlich auf.



Gewissenhaftigkeit

Der Analyst ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben an diese Ratinggrundsätze gebunden. Er hat sich über die Regeln
seiner Berufsausübung, die die Ratingagentur vorgibt, zu unterrichten und diese zu
beachten. Er hat sich in einem
Umfang fortzubilden, der seine fachliche Kompetenz erhält und sicherstellt,
seinen Aufgaben als Analyst gerecht zu
werden. Der Analyst darf einen Auftrag nur übernehmen, wenn
er über die dafür erforderliche Sachkunde verfügt.

Der Analyst hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die übernommenen und erwarteten Aufträge unter
Beachtung dieser Grundsätze für das Rating ordnungsgemäß durchgeführt
und zeitgerecht abgeschlossen werden
können. Treten nach Auftragsannahme Umstände ein, die zur
Ablehnung des Auftrages hätten führen müssen, ist
das Auftragsverhältnis zu beenden.



Eigenverantwortlichkeit bei der Urteilsbildung

Der Analyst hat sein Handeln in eigener Verantwortung zu bestimmen. Jeder einzelne Analyst hat im Rahmen der Be-
urteilung seiner Erhebungen das Urteil selbst zu fällen.



Unvereinbarkeit von Analystentätigkeit und Beratung

Die Beratung eines Auftraggebers durch denselben Analysten oder die Gesellschaft, der er als Gesellschafter oder
Mitarbeiter angehört, ist mit der Analystentätigkeit nicht vereinbar.