MAR unterwirft sich BaFin-Regelung

 

Die MAR Rating wird zukünftig ausschließlich Ratings gemäß Art. 2 Abs. 2a der
VERORDUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 16. September 2009 über Ratingagenturen erstellen, wnach "die Verordnung über die Regulierung von Ratingagenturen nicht für private Ratings, die von Ratingagenturen aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben und ausschließlich an Personen weitergegeben werden, die den Auftrag erteilt haben, und die nicht zur öffentlichen Bekanntgabe oder zur Weitergabe an Abonnenten bestimmt sind", gilt.

 

Die MAR-Rating GmbH erstellt grundsätzlich nur sogenannte "Private Ratings", d.h. ein Unternehmen beauftragt ein Rating, solicited rating, und nutzt dies ausschließlich für eigene Zwecke. Eine externe Kommunikation mit den "stake holdern" des Unternehmens findet nicht statt. Die MAR verpflichtet sich, zukünftig keine Ratingergebnisse mehr zu veröffentlichen.